1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Annahme des Reiseangebotes bietet der Kunde PSW Reisen-Schwabenland Reisen den Abschluss eines
Reisevertrages an. Mit der Bestätigung durch PSW Reisen-Schwabenland Reisen wird der Vertrag für beide
Seiten verbindlich. Der Anmeldende haftet für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitangemeldeten
Personen.

2. Leistung:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung, sowie den
hierauf bezugnehmenden Angaben in dem Reiseangebot bzw. der Reisebestätigung. Die gemachten Angaben
sind für PSW-Reisen-Schwabenland Reisen bindend. PSW Reisen-Schwabenland Reisen behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Kunde vor Abschluss des
Reisevertrages selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch PSW Reisen-Schwabenland Reisen. Dritte sind
nicht befugt, ohne ausdrückliche Zustimmung von PSW Reisen-Schwabenland Reisen abweichende
Zusicherungen zu geben.

3. Bezahlung der Reise:
Wir werden in der Regel erst 6-7 Monate vor dem Abreisedatum eine Rechnung erstellen. Innerhalb 2 Wochen
nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines leisten Sie bitte eine Anzahlung von 20% des
Reisepreises, höchstens jedoch € 250,00 pro gebuchte Person. Der restliche Reisepreis ist frühestens 30 Tage,
jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, ohne nochmalige Aufforderung zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist
die Wertstellung auf einem unserer angegebenen Konten. Die Reiseunterlagen (Flugtickets etc.) werden Ihnen
nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übergeben bzw. zugesandt.

4. Leistung- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. PSW
Reisen-Schwabenland Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurs, in dem Umfang zu ändern, wie sich die
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im
Fall der nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat
der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhung um mehr als
5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu
machen.

5. Änderung auf Verlangen des Reisenden:
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter
eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € verlangen, soweit er nicht höhere Aufwendungen nachweist.
Umbuchungen innerhalb der Rücktrittsfristen nach Ziffer 6 werden ab 30 Tage vor Reisebeginn als Rücktritt und
Neuanmeldung behandelt. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen,
sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt, wozu insbesondere die Erledigung der
Visaformalitäten gehört.

6. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Ersatzpersonen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei uns. Dieser Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen schriftlich, möglichst per Einschreiben erfolgen. Evtl. schon erhaltene
Reiseunterlagen, auch den Sicherungsschein, senden Sie an uns zurück. Bis 10 Kalendertage nach
Rechnungsstellung können Sie kostenfrei zurücktreten, sofern Ihre Buchung mehr als 120 Kalendertage vor der
Abreise erfolgt(e). Fristbeginn ist der Tag des Rechnungsdatums, §187/2 BGB. Sonn- und gesetzliche Feiertage,
sowie Samstage sind in der 10 Tages-Frist nicht mitzurechnen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Wir sind berechtigt, diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn zu pauschalieren.

Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten und von uns bestätigten Reisegast

Bis 120 Tage vor dem Reisedatum 1,0% (mind. € 20,00 höchstens € 40,00)
Ab 120 Tage vor dem Reisedatum 5,0%
Ab 90 Tage vor dem Reisedatum 10,0%
Ab 40 Tage vor dem Reisedatum 20,0%
Ab 25 Tage vor dem Reisedatum 30,0%
Ab 18 Tage vor dem Reisedatum 40,0%
Ab 12 Tage vor dem Reisedatum 60,0%
Ab 8 Tage vor dem Reisedatum 90,0%
Ab 3 Tage vor dem Reisedatum 100,0%, dies gilt auch bei Nichterscheinen zum Reisetermin
oder bei Abbruch der bereits angetretenen Reise.

Die Rücktrittsgebühren berechnen sich aus dem Reisepreis aller gebuchten Reiseleistungen . Tritt ein
Reiseteilnehmer, der einen bestimmten Zimmerpartner gewünscht hat, von der Reise zurück und lässt sich für
den verbleibenden anderen Zimmerpartner kein Ersatzpartner finden, so hat der von der Reise
Zurückgetretene auch die Rücktrittsgebühren des verbleibenden Teilnehmers zu erstatten, wenn dieser aus
diesem Grund – Rücktritt des Zimmerpartners- auch von der Reise zurücktritt. Als Rücktritt gelten auch
Fälle, in denen das vorgesehene Verkehrsmittel infolge verspäteter Anreise nicht erreicht wird oder die Reise
infolge unvollständiger oder nicht vorhandener Grenzübertritts- oder sonstiger Dokumente nicht angetreten
werden kann. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich PSW Reisen-Schwabenland Reisen bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.

6 a. Ersatzpersonen:
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir
sind berechtigt, Mehrkosten, die uns durch die Teilnahme dieser Ersatzperson entstanden sind, zu verlangen.
Diese Mehrkosten betragen mindestens 25,00 € pro Person. Wir können den Wechsel in der Person des
Reisegastes widersprechen, wenn der Dritte den Reiseerfordernissen nicht genügt oder eine Umbuchung auf
diese Ersatzperson aus zeitlichen Gründen (z.B. Visabeschaffung, Flugumbuchungsfristen, Passgültigkeit o.ä.)
oder aus Gründen behördlicher Vorschriften nicht mehr möglich ist.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höheren Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften o.ä.) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. In diesem Falle kann
der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine
nach § 471 BGB zu bemessender Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist ferner zur
Rückbeförderung verpflichtet, sofern der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.

8. Rücktritt und Kündigung durch uns als Reiseveranstalter:
Bis 20 Kalendertage vor Reisebeginn können wir die Reise absagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht
erreicht wurde. Auf diese Mindestteilnehmerzahl muss in der Reiseausschreibung hingewiesen worden sein. In
diesem Fall wird Ihnen der evtl. bereits bezahlte Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. PSW Reisen-
Schwabenland Reisen kann aus wichtigem Grund sowohl vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder ihn nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall steht dem Reiseveranstalter der
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt.

9. Versicherung:
Die Reiseteilnehmer können auf Wunsch gegen die in Ziffer 6 genannten Rücktrittskosten unter bestimmten
Voraussetzungen versichert werden. Nach Prüfung dieser Voraussetzung und unter Anrechnung einer
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bestimmten Selbstbeteiligung seitens der Reisenden ersetzt die Versicherung die dem Reiseveranstalter
vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten; bei Abbruch der Reise die nachweislich entstandenen zusätzlichen
Rückreisekosten. Die ausführlichen Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV)
werden auf Wunsch im Schadensfall unaufgefordert, übersandt. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind
unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft zu stellen. Der Reiseveranstalter ist mit der Schadenregulierung
nicht befasst. PSW Reisen-Schwabenland Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reisegepäck-,
Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie das den Reiseunterlagen
beiliegende umfassende Versicherungsangebot mit dem Zahlkartenvordruck.

10. Gewährleistung und Abhilfe:
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so muss der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer
gleichwertigen Ersatzleistung. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um
evtl. Schäden gering zu halten. Reiseleitung bzw. Vertretung sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich oder erforderlich ist; sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen PSW Reisen-
Schwabenland Reisen anzuerkennen. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung unverzüglich dem
Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das
Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.

10 a . Abtretungsverbot:
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers an Dritte. Ebenfalls unzulässig ist die
gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
bekannt sein müssten, zu unterrichten. PSW Reisen-Schwabenland Reisen haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Sollen Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder
sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende
deshalb an der Reise verhindert ist, stehen dem Reiseveranstalter Rücktrittsgebühren nach Ziff.6 zu. Der
Reisende muss sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig
informieren, ggfls. Sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen.

12. Reiseunterlagen:
PSW Reisen-Schwabenland Reisen bemüht sich um rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen. Sollten diese
wider Erwarten 7 Tage vor Reisebeginn nicht eingetroffen sein, ist PSW Reisen-Schwabenland Reisen zu
benachrichtigen. Der Versand aller Reisedokumente erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

13. Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den
Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel,
soweit diese bei Leistung auftreten, die lediglich als Fremdleistung vermittelt werden. Dies gilt insbesondere
für Zusatzprogramme (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Betriebsbesichtigungen, Sportveranstaltungen
usw.). Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und
dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt PSW Reisen-
Schwabenland Reisen insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf
hingewiesen wird. PSW Reisen-Schwabenland Reisen haftet daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, au f die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und ihm
auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Leistungserbringung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber PSW Reisen- und Schwabenland Reisen geltend zu
machen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei PSW Reisen-Schwabenland
Reisen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne
eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren
nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat
der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der
Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag oder im Zusammenhang damit, ist als Gerichtsstand für das
Mahnverfahren und für Vollkaufleute Stuttgart vereinbart.

16. Schlussbestimmungen:
Die Reiseangebote entsprechen dem Stand der Planung und Vorbereitung bei Abgabe und gelten bis zum
Abschlusses Reisevertrages vorbehaltlich Änderungen und Verfügbarkeit. Sie gelten vorbehaltlich aller
notwendigen gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen im In- und Ausland. Änderungen aufgrund von
Irrtümern und Druckfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.

Veranstalter:
SCHWABENLAND PSW-Gruppenreisen
Flughafensraße 32
Terminal 3 – Reisemarkt
70629 Stuttgart

Stand Juni 2022